Gefährdung der Abzugsteuern

Gefährdung der Abzugsteuern
Steuerordnungswidrigkeit nach § 380 AO. Wer vorsätzlich oder leichtfertig seiner Verpflichtung, Steuerabzugsbeträge (wie z.B. Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer) einzubehalten und abzuführen, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, kann wegen Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro belegt werden (§ 380 II AO), wenn die Handlung nicht nach § 378 AO geahndet werden kann (dann Geldbuße bis zu 50.000 Euro möglich, § 378 II AO).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Gefährdung — 1. Allgemein: Herbeiführung eines Zustandes, bei dem die Wahrscheinlichkeit und begründete Besorgnis des Eintritts einer Verletzung gegeben ist. 2. Abgabenordnung: ⇡ Gefährdung der Abzugsteuern, ⇡ Gefährdung der Einfuhr und Ausfuhrabgaben …   Lexikon der Economics

  • Steuerordnungswidrigkeit — Zollordnungswidrigkeit. 1. Begriff/Arten: Zuwiderhandlung, die nach den Steuergesetzen mit Geldbuße geahndet werden kann (§ 377 AO). Dazu zählen v.a. leichtfertige ⇡ Steuerverkürzung, ⇡ Steuergefährdung, ⇡ Gefährdung der Abzugsteuern, ⇡… …   Lexikon der Economics

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